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    Sicherheitstechnische Prüfungen

    1. Als bekannt gegebene Sachverständige nach § 29b BImSchG führen wir sicherheitstechnische Prüfungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch. Folgende Schwerpunkte haben sich in der Prüftätigkeit herausgebildet:
    • Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung

      (z. B. Anlagen zur Herstellung von Polystyrol, Zeolith, Biodiesel, Aktivkohle einschl. Regenerierung gebrauchter Aktivkohlen, Leim- und Tränkharzen u. w.)

    • Energieanlagen

      (z. B. Heizkraftwerke und Kraftwerke bis zu einer Leistung von 1.600 MW, Abfallverbrennungsanlagen mit Dampfturbinenkreislauf, Biogas- bzw. Deponiegasanlagen mit BHKW u. w.)

    • Anlagen zur Herstellung von Schiffskörpern

      (Werften) mit einer Länge > 20 m insbesondere Konservierungsanlagen.

    • Lageranlagen

      (z. B. Tanklager mit Tanks bis zu 40.000 m³ für Rohbenzine, Benzol, Rohöl, Styrol und Kraftstoffe aller Arten)

    • Lager für verflüssigte Gase

      Lager für giftige und sehr giftige Stoffe u.s. w.

    • sonstige Anlagen

      Kälteanlagen, insbesondere unter Verwendung von Ammonia
      Prüfstände für Verbrennungsmotoren und GasturbinenAsphaltmischanlagen
      Abfallbehandlungsanlagen (mechanisch-biologische Behandlung und/oder Verbrennung

    1. Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
      Wir prüfen Lager-, Abfüll- und Umschlaganlagen (LAU) sowie Herstellungs-, Behandlungs- und Verwendungsanlagen (HBV) zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den länderspezifischen Anlagenverordnungen (VAwS).
    2. Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

    Wir führen Prüfungen der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, welche nach §§ 15, 16 i.V.m. Anhang II, Abschnitt 3, Ziffer 4.1 und 4.2 bzw. 5.1 und 5.2 BetrSichV durch zur Prüfung befähigte Personen zu prüfen sind, aus.

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