Anlagen zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung
(z. B. Anlagen zur Herstellung von Polystyrol, Zeolith, Biodiesel, Aktivkohle einschl. Regenerierung gebrauchter Aktivkohlen, Leim- und Tränkharzen u. w.)
Wir führen Prüfungen der Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, welche nach §§ 15, 16 i.V.m. Anhang II, Abschnitt 3, Ziffer 4.1 und 4.2 bzw. 5.1 und 5.2 BetrSichV durch zur Prüfung befähigte Personen zu prüfen sind, aus.